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   BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08   

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https://dejure.org/2008,14819
BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08 (https://dejure.org/2008,14819)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08 (https://dejure.org/2008,14819)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 1 BvR 1218/08 (https://dejure.org/2008,14819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch eine Auslegung des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, die den Eintritt einer Verjährungshemmung davon abhängig macht, dass der Güteantrag die formalen Anforderungen der jeweiligen Gütestelle erfüllt

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch den Bundesgerichtshof als Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 14
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Güteantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08
    Anwendung und Auslegung einfachen Rechts entziehen sich verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08
    Sie lässt nicht erkennen, dass sich der Bundesgerichtshof aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben haben könnte und objektiv nicht bereit gewesen wäre, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08
    Sie lässt nicht erkennen, dass sich der Bundesgerichtshof aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben haben könnte und objektiv nicht bereit gewesen wäre, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ).
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 87/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2008 - V ZR 87/07 -.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 8 U 65/08
    bb) Zwar setzt die Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Güteantrags voraus, dass der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, die von den für die Tätigkeit der jeweiligen Gütestelle maßgeblichen Verfahrensvorschriften gefordert werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.2008 - V ZR 87/07 Rdnr. 10, zit. nach juris; nachgehend BVerfG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 BvR 1218/08 , zit. nach juris).
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